Als zertifizierter Dienstleister nach den IT Sicherheits-Richtlinien der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, verfügen wir über das notwendige Wissen um Sie als niedergelassene Ärzte und Zahnärzte umfassend zu betreuen. Seit 2002 betreuen wir Arztpraxen in unserer Region und sind mit den meisten Programmen und Geräten bestens vertraut.
Zertifizierung von Dienstleistern nach § 75b Abs. 5 SGB V
Informationen für Anbieter von Gesundheits-IT
KBV und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatten nach § 75b SGB V den Auftrag, Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen Versorgung zu regeln. Zudem hatten KBV und KZBV die Aufgabe, mit einer weiteren Richtlinie die Zertifizierung von Dienstleistern zu regeln, die die Ärzte in IT-Sicherheitsfragen beraten und die Vorgaben der Sicherheitsrichtlinie umsetzen.
Beide Richtlinien wurden von der KBV-Vertreterversammlung am 16. Dezember 2020 beschlossen und gelten ab 1. Januar 2021. Im Einverständnis mit der KZBV wird das Verfahren der Zertifizierung durch die KBV durchgeführt.
Quelle: Homepage der KBV (KBV – IT-Sicherheitsrichtlinie)
IT-Sicherheitsrichtlinie from kbv4u on Vimeo.